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Aston Martin für 0 € fahren: Finanzamt akzeptiert’s! 😎 | MR.STEUER | YouTubeToText
YouTube Transcript: Aston Martin für 0 € fahren: Finanzamt akzeptiert’s! 😎
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This content explains a legal method for individuals to drive a car for free by structuring its ownership and usage through a GmbH (limited liability company), allowing the company to cover all costs while the individual ultimately benefits from a tax-free sale of the depreciated asset.
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vor genau einem Jahr habe ich euch in einem Video gezeigt wie ich dieses Auto völlig legal
für 0 € vom Finanzamt bezahlt fahre und viele von euch haben gesagt diesen Trick glauben wir nicht
ein Jahr später bin ich immer noch hier es ist dasselbe Auto und nun kann ich sagen das Finanzamt
hat diesen Trick akzeptiert deshalb werde ich euch in diesem Video all die vielen vielen Fragen die
ihr unter mein letztes Mary Video gestellt habt beantworten damit auch die Skeptiker und Kritiker
unter euch verstehen dass es völlig legal ist und ihr das alle genauso machen könnt wie ich [Musik]
ja es waren so viele Fragen und Kommentare unter dem ersten Video vom Asen Martin dass ich jetzt
noch mal den Trick ganz genau erkläre dabei auf die Fragen eingehe dass ihr es insgesamt noch
mal gut versteht und ich habe das äh in drei Abschnitte unterteilt nämlich Voraussetzung
dass man die Umsatzsteuer ziehen kann und wie das sonst so funktioniert mit den Kosten an
die GmbHs weitergeben zweitens den Einkauf des Fahrzeugs und drittens wie man so die
einzelnen Kosten berechnet und wie man es dann natürlich ans Finanzamt kommuniziert und was
man da für laufende Tätigkeiten hat ich möchte jetzt ganz kurz noch mal auf die Voraussetzung
eingehen und kann dazu sagen ihr könnt als Privatperson dieses Auto kaufen und jetzt
kommt es darauf an fahrt ihr mit diesem Auto für eine GmbH also für eine Kapitalgesellschaft oder
für eine Personengesellschaft GBR OHGKG oder für euer Einzelnehmen das macht ein riesen
Unterschied denn wenn ihr ein Wirtschaftsgut für mehr als 50% fürs Einzelunternehmen oder
für eine Personengesellschaft nutzt wird dieses Wirtschaftsgut also auch das Fahrzeug
Betriebsvermögen in diesem Einzelunternehmen und Betriebsvermögen bei einem Auto bedeutet
ihr müsst entweder ein Fadenbuch führen oder die 1% Regelung anwenden deshalb geht mein Konstrukt
nur mit Kapitalgesellschaft mit einer GmbH mit einer AG mit einer Holding UG wie ihr wollt
es funktioniert nur mit Kapitalgesellschaft selbst wenn ich das Auto zu 100% an die GmbH
weiterberechne wird es nicht zu Betriebsvermögen es bleibt mein steuerliches Privatvermögen weil es
diesen Schift von Privat zu Betriebsvermögen bei einer Kapitalgesellschaft nicht gibt das
würde sogar bei einem privat geliesten Fahrzeug funktionieren macht aber wenig Sinn denn die
eigentliche Essenz dieses Tricks liegt darin dass ihr das Auto privat kauft von einer GmbH nutzt
die GmbH zahlt euch das Auto ab wie ein Mieter indem ihr auch die Abschreibung an die GmbH
weiterberechnet jetzt wirst du vielleicht sagen dass man das Auto privat nicht abschreiben kann
doch kann man bleib ruhig wir kommen später noch dazu und die GmbH zahlt euch das Auto ab
und zum Schluss habt ihr ein abbezahltes Auto aus eurer Struktur heraus abbezahlt was ihr
privat wieder verkaufen könnt und wenn das Auto dann noch wertstabil ist macht ihr jetzt einen
steuerfreien Verkaufsgewinn darauf kommt es an mit geliasten Fahrzeugen macht das relativ wenig
Sinn weil dort fehlt euch da Verkaufsgewinn und dann kann es sogar besser sein ihr liest das Auto
mit der GmbH macht ihr die 1% Regrielung das aber ein anderes Thema also am besten ist es mit einem
gekauften Auto ich hatte die Frage ob das auch bei einem finanzierten Fahrzeug funktioniert natürlich
Finanzierung und Kauf beißt sich ja nicht ihr kauft das Auto nehmt aber Geld von Fremden meist
einer Bank damit ist es euer wirtschaftliches Eigentum das Fahrzeug ihr habt halt nur Schulden
und zahlt die ab dann würden sogar die Zinsen mit in eure Pauschale einfließen zu der Pauschale
kommen wir unter dem dritten Punkt wie man es berechnet punkt Nummer 2: Abwicklung Kauf und
Verkauf ja wie kauft man denn ein Auto man geht ins Autohaus lässt sich eine Rechnung geben und
dann fährt man mit dem Auto aus dem Autohaus raus und bezahlt die Rechnung das Autohaus weiß dann
in der Rechnung Umsatzsteuer aus so und diese ausgewiesene Umsatzsteuer die nimmt man trägt
die in die Spalte der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ein bei mir so ca 28 000 € und schickt
die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt und dann bekommt man die 28 000 € zurück warum bekommt
man die zurück auch als Privatperson ich kann es n noch mal betonen denn auch als Privatperson
kann ich umsatzlicher Unternehmer sein ich darf ja beispielsweise auch als Privatperson
eine Immobilieumsatz steuerpflichtig vermieden das hat nichts damit zu tun dass ich dafür ein
Gewerbe brauche und das ist eine Sache die hat auch das Finanzamt nicht gleich kapiert
die dachten ich will eine gewerbliche Kfz Vermietung machen aber Gewerblichkeit liegt
immer an der Gewinnerzielungsabsicht und ich will damit gar keine Gewinnerzielen umsatzsteuerpflicht
hängt aber nicht an der Gewinnerzielungsabsicht sondern an den Ausgangsumsätzen und wenn ich an
meine GmbH auch zu meinen Selbstkosten ein Auto berechne dann muss dort Umsatzsteuer mit drauf
denn für die Überlassung eines KFZs gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung eine Umsatzstauerbefreiung
gibt's wenn ihr eine Wohnung vermietet wenn ihr ein Arzt seid wenn ihr Versicherungen
verkauft aber es gibt im Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes keine Befreiung die sagt
die Überlassung von Autos ist umsatzsteuerfrei wenn ich es zu den Selbstkosten mache die gibt's
einfach nicht also rechne ich meine Selbstkosten kommt dann im dritten Punkt und stelle diesen
Betrag pro Kilometer meiner GmbH in Rechnung damit kommt z.B im Monat eine Rechnung von 2000 € plus
19 % Umsatzsteuer also 380 Umsatzsteuer das Geld kriege ich aus meiner GmbH weil sie mein privates
Auto nutzen darf und im Umkehrschluss bekomme ich wiederum aus dem Kauf die Vorstaru zurück weil ich
einen umsatzstapflichtigen Ausgangsumsatz habe der zum Vorstabzug berechtigt auch als Privatperson
jetzt taucht natürlich die Frage auf wenn ich meiner GmbH die Fahrten in Rechnung stelle die ich
für die GmbH gemacht habe und dort Umsatzsteuer drauf abbrechne was ist mit den privaten Faden
und auch für diese privaten Faden muss ich jetzt eine Nutzungsentnahme im Rahmen der Umsatzsteuer
besteuern das melde ich auch an wenn ich genau weiß wie viel Kilometer ich für die GmbHs gefahren
bin und wie viel ich für mich privat gefahren bin dann nehme ich die verbleibenden sage ich mal 10 %
der Kilometer und rechne dort eine Umsatzsteuer drauf aus und die Kostenpauschale ist aber hier
etwas anders bei Paragraph 10 Absatz 4 des Umsatzsteuggesetzes verlangt hier nicht
die Umsatzsteuer auf alles sondern nur auf die vorsteuerbelasteten Kosten also die Versicherung
fällt dort raus und was auch noch wichtig ist die vorste belasteten Kosten errechnen sich bei
beweglichen Wirtschaftsgliedern auf 5 Jahre das heißt auch wenn ich die Abschreibung auf 6 Jahre
vornehme muss ich trotzdem die Nutzungsentnahme so besteuern als seien es 5 Jahre ich sage jetzt
mal das Auto hat netto 140.000 € gekostet das heißt die vorste belasteten Kosten sind 28
000 € pro Jahr das rechne ich runter auf die 10% Privatfahrten also auf 2800 € zahle ich
dann die Nutzungsentnahme bzw die Umsatzsteuer darauf aber die 2800 € die ich mal gerade kurb
ausgerechnet habe nimmt man natürlich gern in Kauf wenn man vorher vom Finanzamt erstmal 28 000 € auf
einen Schlag zurückbekommen hat was ist dann beim Verkauf des Autos du hast jetzt zwei Möglichkeiten
grundsätzlich musst du das Auto mit Umsatzsteuer wieder verkaufen also die oben drauf schlagen auf
den Kaufpreis musst dir also dein Käufer 19% mehr geben weil du auch die Vorsteuer gezogen hast du
hast aber die Möglichkeit immer nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln
das bedeutet wenn du jetzt das Auto nicht mehr nutzt im letzten Jahr und unter die 25 000 €
Umsätze gerätst und damit die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung erfüllst
könntest du das Auto rein theoretisch auch ohne Umsatzsteuer wieder verkaufen dann musst du jetzt
aber ein Stück warten bis du bei dem nächsten Auto wieder die Vorsteuer ziehen kannst weil das als
Kleinunternehmer nicht möglich wäre bei mir ist es generell nicht möglich weil ich auch noch private
andere Umsatzsteuerpflichtige Umsätze habe wie z.B den Betrieb nur Photovoltaikanlage oder auch
umsatzsteflichtige Vermietung deshalb ist bei mir die Kleine Unternehmerregelung ausgeschlossen ich
werde mein Auto deshalb mit Umsatzsteuer verkaufen müssen aber je nachdem ich habe da schon ein
Käufer im Blick wer das sein könnte der wird auch die Vorsteuer natürlich wieder Geld machen können
insofern stört mich natürlich die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis nicht wichtig ist du kannst nur
ein Unternehmer im umsatz steuerlichen Sinne sein als einzelne Person das bedeutet du bist entweder
Kleinunternehmer auf alles was du machst oder Regelunternehmer im Sinne der Umsatzsteuer auf
alles was du machst hast du dich entschieden die Vorsteuer zu ziehen kannst du nicht bei
einem anderen Geschäftsmodell oder anderem Kleingewerbe Kleinunternehmer sein du musst
insgesamt Umsatzstapflichtig sein oder insgesamt unter 25 000 € Umsatz Kleinunternehmer daher
wenn du diesen Trick mit deinem Sportwagen machen möchtest und die Vorsteuer ziehen willst bedeutet
das du hast auch Umsatzsteuer auf gegebenenfalls andere kleine Nebentätigkeiten natürlich habe ich
jetzt auch sehr sehr viele Fragen erreicht wie ich die Fahrtkosten an die GmbH weiterberechne
ohne dabei einen Gewinn zu erzielen und hier habe ich ja gesagt meine Fahrtkostenpauschale errechnet
sich aus Abschreibung Versicherung Steuern Benzin und Werkstatttrechnungen und jetzt schreibt mir
da tatsächlich jemand in die Kommentare man kann privates Auto gar nicht abschreiben es
geht ja auch nicht drum das Auto abzuschreiben es geht darum eine Fahrtkostenpauschale zu errechnen
die auch den Wertverzehr des Autos beinhaltet und unter Wertverzehr versteht man nun mal in
die Abschreibung nennt es wie ihr wollt ich teile die Anschaffungskosten die Nettoanschaffungskosten
des Autos auf 6 Jahre auf und da kommen im Jahr reichlich 23 000 € zusammen bei 15 000 gefahrenen
Kilometern ist man jetzt hier schon bei 1,50 € pro Kilometer versteht ihr was ich meine
es geht jetzt gar nicht darum das Auto privat abzuschreiben aber ich muss doch damit mir meine
GmbH die Kosten für das Auto erstattet nicht nur auf Steuern Versicherung Werkstatt Benzin
etc abstellen sondern ich brauche doch auch den Wertverzehrt der in diese Pauschale mit einfließen
muss jede Leasinggesellschaft rechnet den Wertverzehr des Autos mit rein wenn sie euch eine
Kilometer Pauschalen in Rechnung stellen genau das mache ich auch ich achte halt nur drauf dass ich
dabei keinen Gewinn erziele jetzt kommen halt da im Jahr angenommen 40.000 € an Kosten zusammen da
ist drin der Wertverzehr also die Abschreibung des Fahrzeugs da ist drin Steuern Versicherung
Werkstatt und Benzin und jetzt gucke ich wie viel Kilometer bin ich gefahren sag mal 15 000
und dann kommt man ganz grob auf eine sehr genaue Zahl sagen wir jetzt einfach mal 2,80 € pro km und
jetzt weiß ich am Ende des Jahres jeder Kilometer hat mich 2,80 € gekostet inklusive dieser ganzen
Kostblöcke so und jetzt schaue ich in meine Liste und das muss jetzt kein Fadenbuch sein
wo ich Kilometer Endstand Kilometer Anfangsstand etc wo ich das alles eintragen muss sondern ich
schaue lediglich in meine Exceltabelle wo war ich an welchen Tagen jetzt schaue ich in die
Liste und komme dort auf eine bestimmte Anzahl an dienstlich gefahrenen Kilometern 13500 km also 90%
der gesamtgefahrenen Kilometer 13500 x 2,80 € ergibt dann den Erstattungsbetrag den euch die
GmbHs schulden für die ihr gefahren seid natürlich muss da die Umsatzsteuer oben drauf also + 19
% und die 1500 km die dann zwangsweise auf meine Privatfahrten entfallen die gebe ich natürlich mit
dieser Kilometerbauschale noch im Rahmen meiner Vermietung und Verpachtung an aber auf diese zahle
ich dann die Umsatzsteuer auf die Nutzungsentnahme insgesamt habe ich dann jetzt einen Großteil der
Kosten von meiner GmbH erstattet bekommen aber ich habe dabei keinen Gewinn erzielt weil ich nur die
Istkosten plus Umsatzsteuer weitergegeben habe und die Umsatzsteuer muss ja auch ans Finanzamt
dann weiterreichen auch hier entsteht kein Gewinn wie mache ich die Kosten und die Nutzungsennahme
beim Finanzamt geltend die Kosten mache ich geltend indem ich eine monatliche Umsatzsteuer
voranmeldung abgebe dort sind beispielsweise die Werkstattrechnung enthalten aber auch die
Quittungen von der Tankstelle wo ich die Vorsteuer vom Finanzamt mir erstatten lasse das geht ein
ganzes Jahr lang die Nutzungsentnahme die kann ich immer erst nach Ablauf des Jahres steuerlich
ansetzen da ich ja jedes Jahr unterschiedlich viele Kilometer fahre und auch vielleicht
unterschiedliche Kosten habe kann ich doch immer erst nach Ablauf des Jahres genau wissen wie hoch
mein Kilometersatz ist und nur wenn ich das genau weiß kann ich die Kilometer an meine
GmbHs abrechnen wenn ich das vorher machen würde liefe ich Gefahr einen Gewinn zu erzielen weil
ich vielleicht aussehen zu viel Geld abrechne gegenüber den GmbHs und dann bin ich wieder im
gewerblichen Bereich mit Gewinnerziehungsabsicht und müsste ein Fadenbuch führen oder die
1%regelung anen deshalb warte ich immer erst bis das Jahr um ist trage dann alle Fahrten und
Kosten zusammen und mache im Januar oder Februar die Abrechnung an meine GmbHs erstatte mir quasi
das Geld steuerfrei ins Privatvermögen und melde gleichzeitig beim Finanzamt die Nutzungsentnahme
für die Privatfahen an alles relativ stressfrei und gut organisiert du bist jetzt heiß und willst
mehr vom Thema wissen dann folge hier noch mal dem Originalvide und folge Mr steuer sonst wirds teuer
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