Einfach erklärt: Was ist das Grundgesetz? | Deutscher Bundestag | YouTubeToText
YouTube Transcript: Einfach erklärt: Was ist das Grundgesetz?
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Die wichtigsten Regeln eines Landes
stehen in seiner Verfassung.
Sie sind eine Art Supergesetz,
an die sich alle staatlichen Einrichtungen
zu halten haben.
Auch alle anderen Gesetze
müssen damit in Einklang stehen.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
ist das Grundgesetz.
Es wurde am 8. Mai 1949 beschlossen.
Und zwar vom Parlamentarischen Rat in Bonn.
Das waren 65 Frauen und Männer
unterschiedlicher Parteien,
die von den damals elf Landtagen
gewählt worden waren.
Hinzu kamen fünf Vertreter Berlins
als beratende Mitglieder.
Wenige Tage später, am 23. Mai 1949,
trat das Grundgesetz in Kraft.
Es besteht aus einer feierlichen Einleitung,
Präambel genannt,
den Grundrechten
und mehreren Teilen über
die Organisation unseres Staates.
Um zu verstehen, warum das Grundgesetz so ist, wie es ist,
müssen wir eine kleine Zeitreise unternehmen.
1949 - Das Ende des Zweiten Weltkrieges
liegt erst vier Jahre zurück.
Deutschland ist zerstört, geteilt und gezeichnet
von den schrecklichen Erfahrungen des Krieges
und der Zeit des Faschismus.
Die Bürger haben die Führerideologie der Nazis
und deren totalitären Machtanspruch nicht vergessen.
In dieser Situation machen sich
die Mütter und Väter des Grundgesetzes
an den Text.
Er soll ein gutes, gerechtes
und friedliches Zusammenleben aller Menschen
in Deutschland beschreiben.
Vor dem Staat soll der Mensch kommen,
so lautete die zentrale Botschaft damals.
Daraus erwuchsen die Grundrechte,
die buchstäblich vor allem anderen stehen
und sich gleich auf den ersten Seiten finden.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich
gegenüber dem Staat auf diese Rechte unmittelbar berufen
Sie sind das Rückgrat des Grundgesetzes
Sie bilden die Werteordnung unseres Landes.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Heißt es in Artikel 1
Das bedeutet, dass jeder Mensch
seiner Selbst Willen
einen Wert hat und Achtung verdient.
Und der Staat alles tun muss,
was in seiner Macht steht,
um die Würde des Menschen zu schützen.
Es folgen die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger
Das sind zum Beispiel das Grundrecht
auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
auf die Gleichheit vor dem Gesetz,
die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen,
die Glaubens- und Gewissensfreiheit
und die Meinungsfreiheit.
Zu den Grundrechten gehören auch die Versammlungsfreiheit,
das Recht auf freie Berufswahl,
auch das heutzutage etwas altmodisch anmutende
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis,
Das aber auch in der digitalen Welt seine Gültigkeit behält.
Bei den Grundrechten finden sich auch Schutzrechte.
Der besondere Schutz für Ehe und Familie etwa
oder der Schutz fürs Eigentum.
Im ersten Teil des Grundgesetzes stehen
jedoch nicht nur Rechte,
sondern auch einige Pflichten,
an die sich jeder halten muss.
Eine der Pflichten betrifft Eltern.
Sie haben die Pflicht zur Pflege
und Erziehung ihrer Kinder.
Im Anschluss an die Grundrechte folgt
ein ganz besonderer Artikel im Grundgesetz:
Artikel 20.
Darin steht, dass Deutschland eine Demokratie ist.
Wörtlich heißt es dort:
ãAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus.Ò
Dort steht auch, dass Deutschland eine Republik ist.
Also kein Königreich.
Und dass Deutschland ein Bundesstaat ist.
Das heißt, dass es Bundesländer geben muss.
In Artikel 20 steht außerdem,
dass Deutschland ein Sozialstaat ist.
Also auf soziale Sicherheit
und sozialen Ausgleich bedacht sein muss.
Und ein Rechtsstaat:
Das bedeutet, dass alles, was staatliche Einrichtungen
in Deutschland tun,
an Recht und Gesetz gebunden ist.
Staatliche Willkür ist damit ausgeschlossen.
Wer im Grundgesetz weiterblättert,
Der findet die Regeln, nach denen Deutschland aufgebaut ist.
Welche Staatsgewalten es gibt
und was ihre jeweiligen Aufgaben sind.
Da geht es etwa um den Bund und die Länder
Die Bundesregierung, den Bundespräsidenten,
die Gerichte, Finanzen, Verwaltung und so weiter.
Zum Beispiel steht da auch,
dass in erster Linie die Bundesländer
für die Gesetzgebung zuständig sind
insofern das Grundgesetz nichts anderes besagt.
Zur Gesetzgebung des Bundes sind
der Bundestag und Bundesrat berufen.
Ändern lässt sich die Verfassung nicht so einfach.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes
haben dafür hohe Hürden eingebaut.
Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages
und des Bundesrates müssen zustimmen.
Und dennoch gab es schon mehr als
60 Änderungen des Grundgesetzes.
Aber Achtung!
Es gibt auch Regelungen,
die nicht geändert werden können.
Artikel 1 und Artikel 20 gelten sozusagen für die Ewigkeit.
Das hat eben mit unserer Geschichte zu tun.
Unsere freiheitliche Republik
sollte nicht mehr scheitern können.
Dafür wollten die Mütter und Väter
des Grundgesetztes sorgen.
Und so sieht das allererste Exemplar
des Grundgesetzes von 1949 aus.
Es liegt in einem Tresor des Deutschen Bundestages.
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