The content argues against a proposed ban on face veils in Ticino, Switzerland, asserting that it infringes upon religious freedom, is discriminatory, and impractical to enforce, ultimately isolating women rather than integrating them.
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Gehen Sie noch in das Tessin oder gehen Sie nicht mehr dorthin?
Es wäre ja ganz einfach: Sie könnten schon noch gehen, müssten aber den Gesichtsschleier ablegen.
Den Gesichtsschleier abzulegen ist für mich definitiv keine Option.
Es ist nicht einfach ein Kleidungsstück, dass man an- und ausziehen kann,
sondern es ist eine Kultushandlung, die eben auch unter dem Artikel der Religionsfreiheit geschützt ist
nach Schweizer Recht.
Es ist so, dass mir der Gesichtsschleier Selbstsicherheit gibt,
für mich ist es eigentlich auch eine Form von Befreiung,
ich fühle mich freier und sicherer, wenn ich den Gesichtsschleier trage.
Mich dafür zu entscheiden war ein Prozess.
Ich tue das aus religiösen Gründen, es ist eine Abmachung zwischen mir und Allah
und diese Abmachung werde ich nicht einfach wegen eines diskriminierenden, islamophoben Gesetzes aufheben.
Sie wollen ein Verbot wegen 10 Frauen einführen, recht viel mehr haben wir in der Schweiz nicht.
Noch kurz zu Herrn Wobmann:
Es ist nicht sehr glaubwürdig, wenn sie sagen, sie hätten nichts gegen den Islam,
sondern nur etwas gegen das Extreme.
Das Minarettverbot richtet sich gegen alle Muslime.
Mit dem Gesichtsschleier nehmen sie jetzt einen Teil der Muslime, die sich dazu entschieden haben.
Aber es ist natürlich schon klar, wie Frau Messahli gesagt hat, es so ist,
dass mir durch so ein Gesetz meine Freiheit, wie ich mein Leben gestalten möchte,
geraubt wird. Würde ich im Tessin wohnen, würde ich sozusagen in Isolationshaft gesperrt werden.
Anstatt mich zu befreien, mich an der Gesellschaft teilhaben lassen,
würden Sie mich in meinen eigenen vier Wänden in Isolationshaft sperren.
Dieses Gesetz wird nicht bewirken, dass irgendjemand in der Schweiz den Gesichtsschleier ablegt.
Jetzt nehmen wir mal an, in zwei Jahren trägt eine Frau mit Kopftuch, wie hier im Publikum, eine Gesundheitsmaske.
Ja, also muss die Person nun angehalten werden, verstösst sie jetzt gegen das Verschleierungsverbot oder nicht?
Und dann stellen wir uns vor, es scheint auch noch die Sonne, es blendet sie,
sie entscheidet sich, eine Sonnenbrille zu tragen.
Ist das jetzt ein Verstoss gegen das Vermummungsverbot, weil sie noch dazu das Kopftuch trägt,
würde man bei einer Frau, die das Kopftuch nicht trägt, wie zum Beispiel bei Frau Keller, gebauso reagieren?
Wird die Rechtsgleichheit dann auch wirklich eingehalten?
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